soeben per mail erhalten:
Die für`s nächste Jahr anstehende Abgas-Untersuchung für
Motorräder heißt „Umweltuntersuchung“, also: „UU“. Der Bürgerservice des Bundes-
Verkehrsministeriums informiert neuerdings alle Biker mit einer ausführlichen Erklärung.
Demnach ist die Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und Geräusch-
verhaltens der Krafträder, die sogenannte Umweltuntersuchung (UU), in das Konzept der
Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) eingebunden worden. Dabei wurde die AU im wesentlichen der Pkw-AU entsprechend gestaltet. Vorgesehen sind unter anderem: CO-Messung bei Leerlauf für Krafträder ohne
oder mit ungeregeltem Katalysator und bei erhöhtem Leerlauf für Krafträder mit geregeltem Katalysator. Die Untersuchung der Abgase betrifft alle Krafträder mit einer
Erstzulassung ab dem 01.01.1989. Sie soll auch als eigenständiger Teil der HU von dafür
Anerkannten Werkstätten durchgeführt und bei mängelfreiem Zustand abschliessend bestätigt werden können.
Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als Pflichtuntersuchung wird
eine „subjektive“ Geräuschbeurteilung vorgeschrieben. Erscheint dem Prüfer, der ohnehin
eine Fahrprobe durchführt, dabei das Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches durchzuführen. Die Frist für
die neue HU einschließlich UU entspricht der bisherigen HU und bleibt damit unverändert
bei zwei Jahren.
Bei der vorgesehen Untersuchung zur Beurteilung des Abgas- und Geräuschverhaltens der
Krafträder handelt es sich nach Einschätzung des Verkehrsministeriums nur um eine
Einstiegslösung auf niedrigem Niveau. Parallel zu ihrer Einführung soll mir einem begleitenden Forschungsvorhaben abgeklärt werden, welche Möglichkeiten zur
Verschärfung der Untersuchungen bestehen.