Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat sich heute in Berlin
gemeinsam mit den Landes-Verkehrsministern darüber verständigt, das
Sanktionsniveau für Verkehrsverstöße zu überarbeiten. "Wir werden die
Bußgelder für Verstöße wie Alkohol- und Drogenfahrten deutlich
erhöhen. Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser,
Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart
vorgehen. Nur wenn es im Portemonnaie wirklich weh tut, werden
Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern", sagte Tiefensee. Im vergangenen
Jahr seien auf deutschen Straßen 5.300 Menschen gestorben, mehr als
80.000 seien schwer verletzt worden.
Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegenden angepasst
worden. Seither haben sie ihre Abschreckungswirkung zum Teil
eingebüßt. Vor allem Verwarnungsgelder werden zunehmend bewusst in
Kauf genommen. "Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu
greifen. Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem
da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen.
Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam
über den Radweg laufen, unverändert. Bei den besonders gefährlichen
Delikten aber werden wir die Bußgeldobergrenzen anheben", so
Tiefensee.
So solle die Bußgeldobergrenze für allgemeine Verkehrsverstöße
zukünftig von 1.000 Euro auf 2.000 Euro angehoben werden. "Bei den
besonders gefährlichen Delikten werden wir die Bußgeldobergrenzen
verdoppeln: Wer als Rowdy vorsätzlich rast oder drängelt, soll künftig
bis zu 2.000 Euro zahlen. Wer nach maßlosem Alkohol- oder Drogenkonsum
am Steuer erwischt wird, muss sich auf bis zu 3.000 Euro einstellen.
Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden
Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist."
Die Anhebung des Sanktionsniveaus wird auch intensiv mit den
Innenministern beraten werden.