Seit dem 01.04.2013 können Motorradfahrer auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts unterwegs sein.
Die entsprechende Änderung des § 17 der Straßenverkehrsordnung gilt allerdings nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen bzw. bei Dämmerung und Dunkelheit ist weiterhin Abblendlicht Pflicht.
HIER der Link zu dem Bericht