Guten Abend ihr Lieben.
Mir ist als Luxemburger, das deutsche Zulassungsgedöns echt irgendwie schleierhaft...
Ich erkläre euch mal um was es geht.
Anfang des Jahres hole ich mir das Motorrad welches ab März angemeldet werden soll.
Im Internet habe ich bereits über stva.de (STrassenverkehrsamt) eine Wunschnummer reserviert und die Bestätigung inkl Kennzeichen bereits erhalten.
Nun habe ich feststellen müssen dass die Reservierung nur bis zum 28/02/2017 geht (Saisonkennzeichen 03/11) also kann ich diese Frist theoretisch gar nicht wahrnehmen...?
Kann ich das Fahrzeug nur mit dem Kennzeichen, nennen wir es, "registrieren" wenn es physisch vor Ort ist? Also getüvt wird?
Da ich bei einem Händler kaufe und beantrage über den Händler die Anmeldung zu erwirken; muss dieser dann auch mit dem Bike vorstellig werden? (Es geht halt darum. das Bike ggf im Februar bereits zu registrieren wg dem Wunschkennzeichen)
Ich blicke da nach intensiven 2 Tagen Recherche, einfach nicht mehr durch.
Vielen Dank für eure Hilfe, so long.
Eric
P.S: ein TR- Kennzeichen ist füR mich alles andere als gewohnt