Hallo MikeTR,
nachstehend eine Info des ADAC zu der Problematik:
Geltung deutscher Führerscheine in den EU-Staaten
Nachdem immer wieder Fragen zur Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftauchen, muß erneut klargestellt werden, daß diese weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen nämlich sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente, also auch DDR-Führerscheine, in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder die neue Führerschein-Plastikkarte noch eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.
Gelegentliche Beanstandungen
Deutsche Auto-Urlauber sind in der Vergangenheit gelegentlich im Ausland beanstandet worden, wenn sie mit ihrem alten Führerschein in eine Polizeikontrolle gerieten. Denn die ausländische Polizei kennt oft die genaue Rechtslage nicht und verlangt manchmal den 1999 eingeführten neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat.
Sollte ein älterer Führerschein bei einer Verkehrskontrolle nicht akzeptiert werden, wird man häufig ums Zahlen (wenn möglich unter Vorbehalt oder als Sicherheitsleistung) kaum herumkommen, da die Polizei den Betroffenen zwecks Eintreibung des Bußgeldes am Weiterfahren hindern oder eine Sicherheitsleistung verlangen kann. Aus dem Strafzettel sollten aber sowohl der bezahlte Betrag, als auch der Zahlungsgrund zu ersehen sein. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann versuchen, den Bescheid mit Hilfe eines ausländischen Anwalts anzufechten, um so u. U. sein Geld zurückzubekommen.
Wer jedoch unbedingt von vorneherein etwaigen Problemen aus dem Weg gehen möchte, kann seinen alten Führerschein gegen das neue EU-Dokument umtauschen. Dieser Verwaltungsvorgang kostet EUR 24,--. Die Wartezeit beträgt je nach Wohnort des Antragstellers zwischen einer und sechs Wochen. Diese Maßnahme empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Betroffene häufig ins Ausland fährt, der vorhandene Führerschein mit einem alten Foto versehen ist oder Eintragungen nicht mehr gut lesbar sind.
Deutsche Führerscheine haben volle Gültigkeit in Österreich
In einem offiziellen Schreiben des österreichischen Bundesverkehrsministeriums vom 02. Juni 2000 wird bestätigt, daß alle deutschen Führerscheinmodelle in Österreich volle Gültigkeit haben. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich um ein nach den EU-Vorschriften ausgestelltes Modell oder um ältere „graue Führerscheine“ handle, so das Wiener Verkehrsministerium. Ähnliches ergibt sich aus einem Rundschreiben gleichen Datums des österreichischen Innenministeriums an alle höherrangigen Polizeidienstbehörden.
Die österreichischerseits ausdrücklich bestätigte „volle Gültigkeit“ älterer (grauer und rosafarbener) Führerschein-Modelle bezieht sich selbstverständlich auf alle Teile des Dokuments, u.a. auch auf das Foto und die Adresse des Fahrerlaubnisinhabers. Nach dem deutschen Führerscheinrecht müssen bei Erteilung der Fahrerlaubnis die Angaben im Führerschein-Dokument den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Ein veraltetes Foto verpflichtet den Führerscheininhaber nicht zum Umtausch des Scheins.
Trotz dieser eindeutigen Rechtslage haben österreichische Polizeibeamte auch schon in früheren Jahren immer wieder Führerscheinfotos, die nicht mehr neuesten Standes waren, beanstandet und deswegen teils auch Verwarnungen ausgesprochen. Dabei wurde verkannt, daß es sich beim Führerschein nicht um ein Identitätspapier, sondern um ein Dokument handelt, mit dem das Bestehen eines Rechts – der Fahrerlaubnis – für eine bestimmte Person amtlich bestätigt wird. Bestehen seitens polizeilicher Verkehrsüberwachungs-organe Zweifel an der Identität des Inhabers dieses Rechts, kann von diesem (zusätzlich) zum Führerschein als Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses verlangt werden.
Die österreichische Beanstandungspraxis ist nicht erst seit Inkrafttreten der zweiten EU-Führerscheinrichtlinie (Einführung u.a. des Scheckkartenformats) unzulässig. Auch nach den internationalen Straßenverkehrsabkommen, die der Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs dienen, sind die Unterzeichnerstaaten (und damit auch Österreich) gehalten, bei vorübergehenden Aufenthalten deutscher Fahrerlaubnisinhaber deren Führerscheindokumente – im ursprünglichen Zustand – anzuerkennen. Andere Praktiken wären nicht nur rechtswidrig, sondern würden auch Sinn und Zweck internationaler Verkehrsübereinkommen zuwiderlaufen.
Da die neuen EU-Führerscheine im Scheckkartenformat – jedenfalls in Deutschland – auf unbeschränkte Dauer ausgestellt werden, sind diese von Österreich im übrigen auch dann anzuerkennen, wenn sich das Aussehen des Inhabers (etwa bei Bartträgern) geändert hat.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß die alten deutschen Führerscheine nach wie vor auch in allen anderen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Nach der Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen diese Dokumente in sämtlichen EU-Staaten weiterhin anerkannt werden. Dies hat die EU-Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt.